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Wasserschaden in der Mietwohnung — wer zahlt was?

Wasserschaden Mietwohnung – Feuchtigkeitsschaden an Zimmerdecke und Wand oberhalb des Laminatbodens

Ein Wasserschaden in der Mietwohnung löst zwei Fragen gleichzeitig aus: Was mache ich jetzt sofort — und wer bezahlt am Ende. Die erste Frage ist die dringendere. Die zweite entscheidet sich oft schon in den ersten Stunden, weil Meldung und Dokumentation darüber bestimmen, ob eine Versicherung zahlt.

Dieser Beitrag ordnet beides. Er ersetzt keine Rechtsberatung — die Zuständigkeiten hängen vom Mietvertrag, von der Schadenursache und vom Versicherungsvertrag ab. Als Orientierung im Ernstfall reicht er aber.

Die ersten zehn Minuten

  1. Wasser abstellen. Der Hauptabsperrhahn liegt meistens im Keller beim Wasserzähler, in Wohnungen oft im Bad hinter einer Revisionsklappe oder unter dem Lavabo. Wer ihn kennt, bevor etwas passiert, spart Tausende.
  2. Strom abschalten, wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Verteilern oder Elektrogeräten läuft.
  3. Fotografieren, bevor Sie aufwischen. Der wichtigste Punkt für die Kostenfrage. Weitwinkel vom Raum, dann Details: Wasserstand, betroffene Möbel, Boden, Wände, Decke beim Nachbarn.
  4. Verwaltung oder Vermieter informieren — sofort, auch abends. Und schriftlich nachziehen, sei es nur per Mail oder Nachricht.
  5. Wasser aufnehmen und lüften, damit die Feuchtigkeit nicht in Estrich und Wände zieht.
  6. Notdienst rufen, wenn es weiterläuft oder Sie den Absperrhahn nicht finden.

Bei einem laufenden Schaden erreichen Sie uns rund um die Uhr unter 071 944 30 70. Am Telefon sagen wir Ihnen zuerst, welchen Hahn Sie zudrehen — bevor wir losfahren. Mehr dazu auf der Seite Sanitär-Notdienst.

Die Meldepflicht ist keine Höflichkeit

Das Schweizerische Obligationenrecht verpflichtet Mieterinnen und Mieter, Mängel an der Mietsache dem Vermieter zu melden (Art. 257g OR). Wer einen Wasserschaden nicht oder zu spät meldet, haftet für den Schaden, der durch das Zuwarten zusätzlich entsteht.

Praktisch heisst das: Ein tropfender Anschluss unter dem Lavabo, den Sie ein halbes Jahr mit einem Lappen auffangen, ist ein anderer Fall als derselbe Anschluss, den Sie am selben Tag gemeldet haben. Beim ersten Fall geht der aufgequollene Küchenkorpus möglicherweise zu Ihren Lasten.

Umgekehrt hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in gebrauchstauglichem Zustand zu halten und Mängel zu beheben. Ist die Wohnung während der Trocknung und Instandstellung nur eingeschränkt nutzbar, kommt je nach Ausmass eine Herabsetzung des Mietzinses in Frage.

Wasserschaden Mietwohnung: wer zahlt was

Was betroffen ist Wer in der Regel zuständig ist
Gebäude: Boden, Wände, Küche, Bad, Einbauten Eigentümer beziehungsweise dessen Gebäudewasser-Versicherung
Ihre eigenen Möbel, Teppiche, Elektronik, Kleider Ihre Hausratversicherung
Schaden bei der Nachbarin, den Sie verursacht haben Ihre Privathaftpflichtversicherung
Reparatur der Ursache (Rohr, Ventil, Anschluss) Eigentümer — ausser bei kleinem Unterhalt
Trocknungsgeräte und deren Stromkosten meistens die Gebäudeversicherung; im Streitfall verhandelbar

Ein Punkt, der viele überrascht

Die kantonale Gebäudeversicherung deckt in St. Gallen Feuer und Elementarschäden — also Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schneedruck, Rutschungen. Leitungswasser gehört nicht dazu. Ein geplatztes Rohr, ein undichter Boiler oder eine übergelaufene Waschmaschine sind Sache einer privaten Wasserschaden- oder Gebäudezusatzversicherung des Eigentümers. Wer eine Liegenschaft besitzt und diese Deckung nie geprüft hat, sollte das tun.

Der kleine Unterhalt — die häufigste Streitfrage

Mieterinnen und Mieter tragen den sogenannten kleinen Unterhalt: kleine Reparaturen, die ohne besondere Fachkenntnis erledigt werden können. In der Praxis wird dafür oft eine Grenze im Bereich von rund 150 bis 200 Franken pro Fall genannt, teils auch als Jahresbetrag im Mietvertrag geregelt. Massgebend ist immer der konkrete Vertrag.

Typisch dem Mieter zugeordnet: Ersatz einer Dichtung am Wasserhahn, Reinigung des Siphons, Ersatz eines Duschschlauchs. Typisch dem Eigentümer: defekte Armatur, undichtes Eckventil, korrodierte Leitung, defekter Spülkasten, kaputter Boiler.

Wichtig: Ein Wasserschaden ist fast nie kleiner Unterhalt. Sobald Feuchtigkeit in die Bausubstanz gezogen ist, geht es um einen Gebäudeschaden — unabhängig davon, wie günstig das Ersatzteil war.

Wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben

Die vergessene Badewanne, der falsch angeschlossene Waschmaschinenschlauch, die Bohrung in eine Wasserleitung: In diesen Fällen greift die Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden am Eigentum anderer — also am Gebäude und beim Nachbarn — und ist genau für solche Situationen da. Melden Sie den Fall trotzdem, auch wenn es unangenehm ist. Nicht gemeldete Schäden werden nicht günstiger.

Was die Privathaftpflicht nicht deckt, sind Ihre eigenen Sachen. Dafür ist die Hausratversicherung zuständig, und zwar unabhängig davon, wer schuld ist.

Wenn der Schaden von oben kommt

Läuft Wasser aus der Wohnung über Ihnen, gilt dieselbe Reihenfolge: fotografieren, Verwaltung melden, Schaden bei der eigenen Hausratversicherung anmelden. Sie müssen sich nicht selbst mit der Nachbarschaft über Schuld einigen — das machen die Versicherungen unter sich. Verlangen Sie aber, dass die Ursache gesucht und behoben wird, nicht nur die Decke gestrichen. Ein Fleck, der wiederkommt, hatte nie eine behobene Ursache.

Trocknung: der Teil, der lange dauert

Nach dem eigentlichen Schaden folgt die Trocknung. Estrich und Dämmschicht im Boden speichern Wasser, das nur mit Bautrocknern und teilweise mit Dämmschichttrocknung herauskommt. Rechnen Sie mit zwei bis sechs Wochen Gerätelaufzeit, in hartnäckigen Fällen länger. Erst danach kann Boden oder Wand wieder aufgebaut werden.

Das ist der Grund, warum sich Wasserschäden über Monate ziehen. Und es ist der Grund, warum es sich lohnt, in den ersten Stunden schnell zu sein: Je weniger Wasser in den Aufbau zieht, desto kürzer diese Phase.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

In der Regel gilt eine Dreiteilung: Das Gebäude — Boden, Wände, Bad, Küche — geht zulasten des Eigentümers beziehungsweise seiner Gebäudewasser-Versicherung. Ihre eigenen Möbel und Geräte deckt Ihre Hausratversicherung. Haben Sie den Schaden verursacht und ist bei Dritten etwas kaputtgegangen, springt Ihre Privathaftpflicht ein. Massgebend ist im Einzelfall immer der Mietvertrag und die Schadenursache.

Muss ich einen Wasserschaden sofort melden?

Ja. Das Obligationenrecht verpflichtet Mieterinnen und Mieter, Mängel an der Mietsache unverzüglich zu melden (Art. 257g OR). Wer zuwartet, haftet für den zusätzlich entstandenen Schaden. Melden Sie mündlich sofort und ziehen Sie eine kurze schriftliche Bestätigung nach — eine Mail genügt.

Deckt die kantonale Gebäudeversicherung einen Rohrbruch?

In St. Gallen nicht. Die Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen deckt Feuer und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Schneedruck und Rutschungen. Leitungswasser ist nicht enthalten. Dafür braucht es eine private Wasserschaden- beziehungsweise Gebäudezusatzversicherung des Eigentümers.

Kann ich den Mietzins herabsetzen lassen, solange das Bad nicht nutzbar ist?

Eine Herabsetzung kommt in Frage, wenn die Wohnung durch den Schaden und die Instandstellung erheblich eingeschränkt nutzbar ist. Höhe und Dauer hängen vom Ausmass ab. Halten Sie die Einschränkung schriftlich fest und klären Sie den Anspruch mit der Verwaltung oder einer Mieterberatung — das ist eine rechtliche und keine sanitärtechnische Frage.

Wer bezahlt die Bautrockner und deren Strom?

Die Trocknung gehört zur Schadenbehebung am Gebäude und wird in der Regel über die Gebäudewasser-Versicherung abgewickelt. Da die Geräte über Wochen an Ihrer Steckdose hängen, sollten Sie die Stromkosten frühzeitig ansprechen — sie werden häufig pauschal vergütet, aber nur, wenn jemand danach fragt. Notieren Sie Laufzeit und Anzahl Geräte.

Wasserschaden in Wil, Uzwil oder Zuzwil — wir kommen

Die René Hugentobler AG ist mit ihrem Notdienst für Heizung und Sanitär rund um die Uhr erreichbar. Bei einem laufenden Wasserschaden zählt jede Minute: Wir sagen Ihnen am Telefon, was Sie sofort tun sollen, und sind werktags in 15 bis 30 Minuten vor Ort, abends, am Wochenende und an Feiertagen in 40 bis 60 Minuten. Kein Callcenter — Sie sprechen direkt mit René oder Remo Hugentobler.

Notfallnummer 071 944 30 70, rund um die Uhr, auch am Wochenende.

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