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Klimaprämie Energie Zukunft Schweiz: Wer profitiert, wer nicht

Klimaprämie Schweiz Wärmepumpe – Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Ersatz einer fossilen Heizung

Die meisten Hauseigentümer kennen die kantonalen Förderprogramme – doch die Klimaprämie Schweiz Wärmepumpe von Energie Zukunft Schweiz (EZS) ist selbst erfahrenen Sanierern oft unbekannt. Das ist schade, denn gerade beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung kann diese Förderung einen spürbaren Beitrag leisten. In diesem Artikel erkläre ich, wer anspruchsberechtigt ist, wie die Berechnung funktioniert und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Klimaprämie Schweiz Wärmepumpe – Aussengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe nach Ersatz einer fossilen Heizung
Wärmepumpe nach dem Ersatz einer Öl- oder Gasheizung – Grundvoraussetzung für die Klimaprämie.

Was ist die Klimaprämie von Energie Zukunft Schweiz?

Energie Zukunft Schweiz (EZS) ist eine privatrechtliche Organisation, die im Bereich der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz tätig ist. Die sogenannte Klimaprämie ist ein Förderbeitrag, der beim Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe ausgerichtet wird. Sie ergänzt die kantonalen Förderprogramme und kann – je nach Situation – parallel dazu beantragt werden.

Klimaprämie Schweiz Wärmepumpe: Wie wird sie berechnet?

Die Berechnung der Klimaprämie Schweiz Wärmepumpe erfolgt nach zwei unterschiedlichen Massstäben, je nachdem, welcher Energieträger ersetzt wird:

  • Heizölersatz: CHF 1.80 pro Liter des bisherigen jährlichen Heizölverbrauchs
  • Wärmepumpenleistung: CHF 360 pro Kilowatt installierter Wärmepumpenleistung

Beide Berechnungsgrundlagen sind direkt auf den Faktenblättern von klimapraemie.ch dokumentiert. Welche Berechnungsmethode zur Anwendung kommt, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend ist in jedem Fall, dass eine fossile Heizung – also Öl oder Gas – vollständig ersetzt wird. Ein blosser Zusatz oder eine Hybridlösung genügt in der Regel nicht.

Rechenbeispiel: Ein Mehrfamilienhaus mit einem bisherigen Jahresverbrauch von 10’000 Litern Heizöl könnte auf Basis der Verbrauchsformel einen Beitrag im Bereich von CHF 18’000 erhalten — vorausgesetzt, die neue Wärmepumpe leistet mindestens 40 kW. Wohlgemerkt: Das ist ein vereinfachtes Beispiel – die tatsächliche Förderhöhe hängt von weiteren Faktoren ab, die EZS im Einzelfall prüft.

Wer ist anspruchsberechtigt – und wer nicht?

Hier liegt der entscheidende Punkt, der viele Hauseigentümer überrascht: Die Klimaprämie EZS schliesst laut Träger den Heizungsersatz in Einfamilienhäusern sowie Wärmepumpen unter 40 kW ausdrücklich aus. Wer ein Einfamilienhaus besitzt oder eine Wärmepumpe unter 40 kW plant, ist von dieser spezifischen Förderung ausgeschlossen.

Anspruchsberechtigt

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (kein Einfamilienhaus) mit einer Wärmepumpenleistung ab 40 kW
  • Stockwerkeigentümergemeinschaften (STWEG), sofern das Gebäude kein Einfamilienhaus ist und die Wärmepumpe mindestens 40 kW leistet
  • Liegenschaften, bei denen eine Öl- oder Gasheizung vollständig durch eine Wärmepumpe ersetzt wird

Nicht anspruchsberechtigt

  • Einfamilienhäuser und Doppeleinfamilienhäuser
  • Wärmepumpen unter 40 kW installierter Leistung
  • Liegenschaften, bei denen die fossile Heizung nur ergänzt, nicht ersetzt wird
  • Neubauten ohne bestehende fossile Heizung

Wer sich einen Überblick über alle verfügbaren Fördermittel verschaffen möchte, findet in unserem Beitrag zur Förderung Wärmepumpe Kanton St. Gallen eine umfassende Zusammenfassung der kantonalen und nationalen Programme.

Klimaprämie und kantonale Förderung: Was gilt es zu beachten?

Eine häufige Frage lautet: Kann ich die Klimaprämie EZS zusätzlich zur kantonalen Förderung beziehen? Die Antwort ist grundsätzlich ja – die Programme schliessen sich nicht automatisch aus. Allerdings gibt es Vorbehalte: Einige kantonale Programme schreiben vor, dass die Gesamtförderung einen bestimmten Prozentsatz der anrechenbaren Investitionskosten nicht übersteigen darf. Es lohnt sich daher, die Förderanträge koordiniert einzureichen und die Reihenfolge der Antragstellung zu klären.

Steuerliche Aspekte – etwa ob Förderbeiträge als Einnahmen deklariert werden müssen oder ob die Investitionskosten trotz Förderung vollumfänglich abzugsfähig sind – bitte unbedingt mit dem Treuhänder besprechen. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Kanton und Eigentümerstruktur.

Wer die Wärmepumpe Kosten gesamthaft kalkulieren möchte, sollte alle Fördertöpfe von Anfang an einplanen. Eine detaillierte Übersicht zu Investitionskosten und Amortisationszeiten liefert unsere Beispielrechnung für den Kanton St. Gallen.

Häufige Fragen

Gilt die Klimaprämie EZS auch für Gasheizungs-Ersatz?

Ja, die Bedingung lautet generell «Heizöl- oder Gasersatz». Auch wer eine bestehende Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann grundsätzlich einen Antrag stellen. Die genaue Förderhöhe hängt dann von der installierten Wärmepumpenleistung ab.

Muss ich den Antrag vor oder nach der Installation stellen?

Wie bei den meisten Förderprogrammen gilt: Der Antrag sollte vor Baubeginn bzw. vor der Installation gestellt werden. Wer erst nach der Montage einen Antrag einreicht, riskiert, dass der Beitrag nicht mehr gewährt wird. Klären Sie dies direkt mit EZS oder über Ihren Heizungsfachmann.

Wie lange dauert die Auszahlung der Klimaprämie?

Konkrete Fristen werden von EZS fallweise kommuniziert. Erfahrungsgemäss dauert die Bearbeitung von Förderanträgen mehrere Wochen bis Monate. Planen Sie dies bei Ihrer Liquiditätsplanung ein.

Kann eine STWEG die Klimaprämie beantragen?

Ja, Stockwerkeigentümergemeinschaften sind grundsätzlich antragsberechtigt, sofern das Gebäude kein Einfamilienhaus ist, die installierte Wärmepumpenleistung mindestens 40 kW beträgt und eine fossile Heizung vollständig ersetzt wird. Die Antragstellung sollte durch die Verwaltung oder einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

Ist die Klimaprämie EZS mit dem Gebäudeprogramm kombinierbar?

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie die Klimaprämie EZS sind separate Programme mit unterschiedlichen Trägern. Eine Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die jeweiligen Förderbedingungen eingehalten werden und keine Überförderung entsteht. Eine sorgfältige Koordination der Anträge ist empfehlenswert.

Jetzt Förderrechner nutzen und Potenzial berechnen

Die Klimaprämie Schweiz Wärmepumpe ist eine wenig bekannte, aber attraktive Ergänzung zu den kantonalen Förderprogrammen – besonders für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern in der Ostschweiz. Wer eine Öl- oder Gasheizung ersetzen möchte, sollte diese Förderung von Anfang an in die Planung einbeziehen.

Nutzen Sie unseren Förderrechner, um schnell und unkompliziert abzuschätzen, welche Förderbeiträge für Ihre Liegenschaft in Frage kommen – inklusive kantonaler Programme, Klimaprämie EZS und weiterer Quellen. Wir bei der René Hugentobler AG in Züberwangen unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der gesamten Planung Ihres Heizungsersatzes.

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