Mettlenstrasse 9, 9523 Züberwangen
Mo–Fr 07:30–17:00
Notdienst 24/7 offen
071 944 30 70
← Alle Beiträge
Blog

CO2-Gesetz Schweiz 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

CO2-Gesetz Schweiz Hausbesitzer – Einfamilienhaus mit fossiler Heizung an einem kalten Wintermorgen

Das CO2-Gesetz der Schweiz belastet fossile Brennstoffe mit einer Abgabe. Das spüren alle, die noch mit Öl oder Gas heizen. Besonders Hausbesitzer in der Region Wil, Uzwil und Flawil stellen sich die Frage: Was gilt 2026, und was sollte ich jetzt unternehmen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen sachlichen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Was ist das CO2-Gesetz und was gilt 2026?

Das CO2-Gesetz ist das zentrale Instrument der Schweiz, um die Treibhausgasemissionen zu senken. Es legt fest, wie stark fossile Brennstoffe mit einer Abgabe belastet werden, und schafft damit einen finanziellen Anreiz, auf klimafreundlichere Heizsysteme umzusteigen. Die CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas beträgt CHF 120 pro Tonne CO2. Das ist der gesetzliche Höchstsatz. Er gilt seit Jahren unverändert und bleibt gedeckelt: Das revidierte CO2-Gesetz, seit dem 1. Januar 2025 in Kraft, behält ihn bei. Für 2026 ist keine Erhöhung vorgesehen, und es kommen keine neuen Abgaben dazu. Auf der Jahresrechnung macht sich der Betrag trotzdem deutlich bemerkbar.

Wichtig zu verstehen: Die CO2-Abgabe ist keine Steuer im klassischen Sinne, die im Staatshaushalt verschwindet. Ein Teil der Einnahmen wird über die Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückerstattet. Ein weiterer Teil fliesst in das nationale Gebäudeprogramm und finanziert damit Förderbeiträge für energetische Sanierungen. Das Prinzip lautet: Wer viel fossile Energie verbraucht, zahlt mehr. Wer spart oder auf erneuerbare Energien setzt, profitiert.

Was bedeutet die CO2-Abgabe konkret für Heizölkunden?

Wer in der Region Wil, Uzwil oder Flawil ein älteres Einfamilienhaus mit Ölheizung betreibt, merkt die Auswirkungen des CO2-Gesetzes direkt beim Heizölkauf. Die CO2-Abgabe ist im Heizölpreis bereits enthalten und wird vom Lieferanten automatisch abgerechnet. Bei CHF 120 pro Tonne CO2 entspricht das CHF 31.80 pro 100 Liter Heizöl ohne Mehrwertsteuer, also rund 32 Rappen pro Liter. Dieser Anteil ist schon heute Teil der Heizkosten und bleibt 2026 gleich hoch.

Bei einer alten Ölheizung lohnt es sich, die laufenden Kosten vollständig zusammenzurechnen: die CO2-Abgabe, den Ölpreis und den Unterhalt. Erst diese Summe zeigt, was ein Heizjahr im eigenen Haus tatsächlich kostet — und erst sie lässt sich mit den Betriebskosten eines neuen Systems vergleichen.

Für Erdgaskunden gilt dasselbe Prinzip. Auch Erdgas wird mit der CO2-Abgabe belastet, da es bei der Verbrennung CO2 ausstösst. Die genaue Belastung pro Kubikmeter hängt vom CO2-Gehalt des Gases ab, liegt aber in einer ähnlichen Grössenordnung wie bei Heizöl.

Ob sich ein Wechsel für Ihr Haus lohnt, besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen — nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit der René Hugentobler AG auf.

Rückerstattung und Förderung: Was Hausbesitzer zurückbekommen

Ein häufiges Missverständnis: Die CO2-Abgabe ist nicht einfach eine zusätzliche Belastung ohne Gegenleistung. Das Gesetz sieht zwei wichtige Mechanismen vor:

  • Rückerstattung über die Krankenkasse: Ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe wird pro Kopf gleichmässig an die Bevölkerung zurückverteilt. Das geschieht automatisch über die Krankenkassenprämien. Wer wenig fossile Energie verbraucht, profitiert netto von diesem System.
  • Förderprogramme für Gebäudesanierungen: Ein weiterer Teil der Einnahmen fliesst in das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen. Dieses finanziert Beiträge für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen, für Gebäudedämmungen und weitere energetische Massnahmen.

In den Kantonen St. Gallen und Thurgau werden diese Bundesmittel durch kantonale Programme ergänzt. Die aktuelle Praxis zeigt, dass Gesuche für den Heizungsersatz in der Regel bearbeitet werden, sofern die Anforderungen erfüllt sind. Wer eine Sanierung plant, sollte das Gesuch vor Baubeginn einreichen, da nachträgliche Förderung in der Regel nicht möglich ist. Für Details zu den aktuell verfügbaren Förderbeiträgen lohnt sich ein Blick auf unseren Pillar-Artikel zur Förderung sowie auf die offiziellen Kantonsstellen.

Welche Heizungen sind vom CO2-Gesetz betroffen?

Grundsätzlich betrifft die CO2-Abgabe alle Heizungen, die fossile Brennstoffe verbrennen. Im Überblick:

Heizsystem CO2-Abgabe betroffen Betriebskosten
Ölheizung Ja Hoch, CO2-Abgabe enthalten
Gasheizung Ja Hoch, CO2-Abgabe enthalten
Wärmepumpe (Strom) Nein Stabil bis sinkend
Holzheizung / Pellets Nein (CO2-neutral) Abhängig vom Holzpreis
Fernwärme Abhängig von Quelle Variabel

Wärmepumpen, Holzheizungen und Anschlüsse an erneuerbare Fernwärmenetze sind von der CO2-Abgabe ausgenommen. Das macht diese Systeme langfristig attraktiver, auch wenn die Investitionskosten zunächst höher sein können. Wer sich für eine Sanierung interessiert, findet in unserem Pillar-Artikel zur Sanierung eine ausführliche Übersicht über die verschiedenen Optionen.

Was sollten Hausbesitzer in Wil, Uzwil und Flawil jetzt tun?

Das CO2-Gesetz ist kein Grund zur Panik, aber ein klares Signal: Wer langfristig plant, sollte die Heizungssituation im eigenen Haus ehrlich beurteilen. Wir bei der René Hugentobler AG empfehlen folgende Schritte:

  1. Heizungsalter prüfen: Eine Ölheizung, die älter als 20 Jahre ist, nähert sich dem Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Ein Ersatz ist früher oder später ohnehin fällig.
  2. Energieverbrauch analysieren: Wie viel Heizöl oder Gas verbraucht Ihr Haus pro Jahr? Daraus lässt sich die jährliche CO2-Abgabe-Belastung ableiten.
  3. Alternativen prüfen lassen: Wärmepumpe, Pelletheizung oder ein Anschluss an ein Nahwärmenetz — die richtige Lösung hängt von Gebäude, Lage und Budget ab. Wir schauen uns vor Ort an, welche Systeme für Ihr Gebäude technisch in Frage kommen: Platzverhältnisse, bestehende Wärmeverteilung und Vorlauftemperatur entscheiden mit.
  4. Fördergesuche rechtzeitig stellen: Wer 2026 oder 2027 sanieren möchte, sollte jetzt mit der Planung beginnen. Fördergesuche brauchen Vorlaufzeit. Informieren Sie sich auch über die Klimaprämie, die in bestimmten Konstellationen zusätzlich beantragt werden kann.
  5. Steuerliche Aspekte klären: Sanierungskosten können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden. Steuerliche Aspekte bitte mit dem Treuhänder besprechen, da die Regelungen je nach Kanton und Situation unterschiedlich sind.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die CO2-Abgabe auf Heizöl?

Die CO2-Abgabe beträgt CHF 120 pro Tonne CO2. Das ist der gesetzliche Höchstsatz; er gilt seit Jahren unverändert und steigt auch 2026 nicht. Auf Heizöl entspricht das CHF 31.80 pro 100 Liter ohne Mehrwertsteuer, also rund 32 Rappen pro Liter. Dieser Betrag ist im Heizölpreis bereits enthalten.

Bekomme ich die CO2-Abgabe zurück?

Ja, teilweise. Ein Teil der Einnahmen aus der CO2-Abgabe wird pro Kopf gleichmässig über die Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückerstattet. Wer wenig fossile Energie verbraucht, profitiert netto von dieser Rückverteilung.

Muss ich meine Ölheizung jetzt sofort ersetzen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine funktionierende Öl- oder Gasheizung zu ersetzen, und auch keine Frist dafür. Die Vorschriften greifen erst beim Ersatz des Wärmeerzeugers: Dann ist im Kanton St. Gallen eine von elf Standard-Lösungen zu wählen. Warum es kein nationales Heizöl-Verbot in der Schweiz gibt und welche kantonalen Fristen stattdessen gelten, erklären wir im Detail. Acht davon erlauben weiterhin Öl oder Gas, ganz oder teilweise. Bedingung ist, dass der Bedarf an fossiler Energie um 10 Prozent sinkt; wie das erreicht wird, entscheiden die Eigentümer selbst. Für Härtefälle wie bevorstehenden Abbruch, Totalsanierung oder schwierige finanzielle Verhältnisse gibt es eine Ausnahmeregelung — der Kanton formuliert das als «Niemand verliert sein Haus». Allerdings belastet die CO2-Abgabe die Betriebskosten einer fossilen Heizung dauerhaft, eine frühzeitige Planung ist deshalb sinnvoll. Verbindlich ist im Einzelfall die Auskunft der Gemeinde beziehungsweise des kantonalen Amts für Umwelt und Energie.

Welche Förderung gibt es im Kanton St. Gallen und Thurgau?

Beide Kantone beteiligen sich am nationalen Gebäudeprogramm und bieten eigene Förderbeiträge für den Heizungsersatz und energetische Sanierungen an. Die genauen Beträge und Bedingungen können sich ändern. Wir empfehlen, sich direkt bei der zuständigen Kantonsstelle oder bei uns zu informieren, bevor Sie ein Gesuch einreichen.

Lohnt sich eine Wärmepumpe in der Ostschweiz?

In den meisten Fällen ja. Wärmepumpen sind von der CO2-Abgabe ausgenommen und nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser. In der Ostschweiz, wo die Winter kalt sein können, empfehlen sich je nach Standort Sole-Wasser-Wärmepumpen oder leistungsstarke Luft-Wasser-Geräte. Wir bei der René Hugentobler AG beraten Sie gerne zu der für Ihr Haus passenden Lösung.

Jetzt Beratung anfragen

Das CO2-Gesetz bringt Veränderungen, aber auch Chancen: Wer jetzt handelt, kann von Förderbeiträgen profitieren, die Betriebskosten langfristig senken und den Wert seiner Liegenschaft erhalten. Wir bei der René Hugentobler AG in Züberwangen beraten Hausbesitzer in Wil, Uzwil, Flawil und der gesamten Ostschweiz rund um Heizungsersatz, energetische Sanierung und Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf — wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an und zeigen Ihnen, welche Lösung für Ihr Haus sinnvoll ist.

— Kostenlos & unverbindlich

Was kostet eine Wärmepumpe — wirklich?

In 2 Minuten zur Richtofferte: Investition, Förderung und was am Ende übrig bleibt. Der Wärmling rechnet ehrlich nach.

Zum Wärmepumpen-Rechner →
— In Ihrer Nähe seit 1989

Wir bedienen die ganze Ostschweiz.

Schreib uns auf WhatsApp