Bei der Förderung Wärmepumpe Thurgau gilt 2025/2026 eine wichtige Neuerung: Luft-Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW werden im Thurgauer Förderprogramm nicht mehr unterstützt. Diese Änderung überrascht viele Hauseigentümer, denn die Luft-Wasser-Wärmepumpe gilt schweizweit als meistinstallierter Wärmepumpentyp. Wer dennoch von der Förderung profitieren will, muss auf eine Sole-Wasser- oder Grundwasser-Wärmepumpe (amtlich: Sole/Wasser oder Wasser/Wasser) setzen — und das lohnt sich in vielen Fällen auch technisch. Warum die Sole-Wasser-Wärmepumpe gerade in kalten Lagen die effizientere Wahl ist, zeigt unser Vergleich von Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen.
Förderung Wärmepumpe Thurgau: Was hat sich 2026 geändert?
Für das Förderjahr 2026 meldet der Kanton Thurgau drei Änderungen (Kanton Thurgau, Medienmitteilung vom 6. Januar 2026). Zwei davon im Detail: Beim Heizungsersatz über 70 Kilowatt (Holzfeuerungen, Wärmepumpen, Anschlüsse ans Fernwärmenetz) sind die kantonalen Beiträge 50 Prozent höher als die bisherigen Beiträge dieser Kategorie. Bei Gesamtsanierungen der Gebäudehülle nennt die Mitteilung rund 65 Prozent höhere Beiträge als bisher. Zu Luft-Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW sagt die Mitteilung nichts; diese Anlagen hat der Kanton per 1. Januar 2025 aus dem Förderprogramm genommen (Medienmitteilung vom 6. Januar 2025). Das betrifft praktisch alle Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser, die auf diesen Wärmepumpentyp setzen wollten. Wer also in Frauenfeld, Kreuzlingen, Weinfelden oder Arbon eine Luft-Wasser-Wärmepumpe plant, erhält dafür vom Kanton Thurgau keine Unterstützung mehr.
Daneben kennt das Förderprogramm einen Beitrag an die Wärmeverteilung: Er gilt beim Ersatz dezentraler elektrischer Widerstandsheizungen oder dezentraler fossiler Heizungen ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem, also dort, wo beim Heizungsersatz erstmals eine hydraulische Wärmeverteilung eingebaut wird (Förderprogramm Energie Kanton Thurgau 2026, Stand 1. Juli 2026, S. 21). Die genauen Bedingungen dazu sind auf energie.tg.ch publiziert und sollten vor der Planung geprüft werden.
Wichtig: Die Förderlandschaft im Kanton St. Gallen ist anders strukturiert. Den Wegfall der Förderung begründet der Kanton Thurgau in seiner Mitteilung so: «In diesen Bereichen ist entweder die Heizungsart Stand der Technik, es besteht keine Nachfrage oder die Bundesförderung ist bereits ausreichend» (Kanton Thurgau, Medienmitteilung vom 6. Januar 2025). Das ist ein relevanter Unterschied, den Hauseigentümer im Thurgau kennen sollten, bevor sie eine Offerte einholen.
Sole-Wasser-Wärmepumpe: Im Thurgau weiterhin gefördert
Die gute Nachricht: Sole-Wasser-Wärmepumpen — also Erdwärmepumpen mit Erdsonde oder Erdkollektor — sind im Kanton Thurgau weiterhin förderberechtigt. Für Anlagen bis und mit 70 kW beträgt der einmalige Investitionsbeitrag pro Anlage CHF 9’000 für Ein- und Zweifamilienhäuser und CHF 16’000 für Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen und Nichtwohnbauten; ab 20 kW thermischer Nennleistung nennt das Programm zusätzlich einen Beitrag je weiteres Kilowatt (Förderprogramm Energie Kanton Thurgau 2026, Stand 1. Juli 2026, S. 19). Dasselbe gilt für Grundwasser-Wärmepumpen (amtlich: Wasser/Wasser), die ebenfalls in diese Förderkategorie fallen. Fragen zur Förderung für Ihr Haus können Sie uns über das Kontaktformular stellen.
Sole-Wasser-Wärmepumpen sind technisch anspruchsvoller in der Installation, bieten aber entscheidende Vorteile:
- Höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) als Luft-Wasser-Wärmepumpen, besonders in kalten Wintern
- Gleichmässigere Wärmequellentemperatur das ganze Jahr über
- Geringere Betriebsgeräusche — kein Aussengerät nötig
- Langfristig tiefere Betriebskosten durch höhere Effizienz

Thurgau Heizungsersatz: Welche Schritte sind nötig?
Ein Heizungsersatz im Kanton Thurgau ist gut planbar, wenn man die Reihenfolge kennt. Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
- Energieberatung und Systemwahl: Welche Wärmepumpe passt zum Gebäude? Reicht die bestehende Wärmeverteilung (Radiatoren, Fussbodenheizung)?
- Förderbeiträge prüfen: Kantonale Förderung via energie.tg.ch abklären, allfällige Bundesbeiträge (Gebäudeprogramm) prüfen. Den Steuerabzug bei der energetischen Sanierung und weitere steuerliche Aspekte bitte mit dem Treuhänder besprechen.
- Bohrbewilligung beantragen (bei Erdsonde): Dieser Schritt braucht Zeit — frühzeitig einplanen.
- Offerten einholen und Planung: Fachbetrieb beauftragen, Installationstermin festlegen.
- Fördergesuch einreichen: Das Gesuch muss zwingend vor Bau- bzw. Installationsbeginn eingereicht werden. Wer zu früh mit den Arbeiten beginnt, verliert den Anspruch.
Wer in Frauenfeld oder Umgebung eine neue Heizung plant, sollte die lokalen Bewilligungen und Gegebenheiten vor Ort frühzeitig abklären. Einen umfassenden Überblick über die kantonalen und nationalen Programme geben wir laufend in unseren weiteren Beiträgen zur Förderung – etwa zur Förderung Wärmepumpe Appenzell.
Vergleich: Luft-Wasser vs. Sole-Wasser im Thurgau
| Merkmal | Luft-Wasser-WP | Sole-Wasser-WP |
|---|---|---|
| Kantonale Förderung TG (bis und mit 70 kW) | Nicht mehr förderberechtigt | CHF 9’000 (Ein-/Zweifamilienhäuser) |
| Installationsaufwand | Gering (kein Erdreich nötig) | Höher (Bohrung oder Kollektor) |
| Effizienz im Winter | Abhängig von Aussentemperatur | Gleichmässig hoch |
| Geräuschentwicklung | Aussengerät hörbar | Sehr leise, kein Aussengerät |
| Bewilligung | Meist vereinfacht | Bohrbewilligung erforderlich |
| Eignung Thurgau | Technisch möglich, keine Förderung | Gut geeignet, gefördert |
Häufige Fragen
Wird die Luft-Wasser-Wärmepumpe im Kanton Thurgau gar nicht mehr gefördert?
Luft-Wasser-Wärmepumpen bis und mit 70 kW Heizleistung sind seit 2025 aus dem kantonalen Förderprogramm gestrichen. Anlagen über 70 kW fördert der Kanton weiterhin (Förderprogramm Energie Kanton Thurgau 2026, Stand 1. Juli 2026, S. 22) — das betrifft in der Praxis grössere Mehrfamilienhäuser oder Gewerbebauten. Für Einfamilienhäuser und kleinere Liegenschaften gilt: keine kantonale Förderung mehr für Luft-Wasser-WP.
Kann ich trotzdem eine Luft-Wasser-Wärmepumpe einbauen lassen?
Ja, der Einbau ist weiterhin möglich und technisch sinnvoll. Sie erhalten lediglich keine kantonale Förderung mehr dafür. Ob sich die Investition dennoch lohnt, hängt vom Einzelfall ab — ein Fachmann kann das anhand Ihres Gebäudes und Energieverbrauchs beurteilen.
Gibt es im Thurgau einen Förderbeitrag an die Wärmeverteilung?
Einen allgemeinen ‹Wärmeverteilbeitrag› gibt es nicht. Das Förderprogramm fördert den Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungen oder dezentralen fossilen Heizungen: Wer eine solche Heizung ohne hydraulisches Wärmeverteilsystem durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung mit hydraulischem Wärmeverteilsystem ersetzt, kann bis 250 m² Energiebezugsfläche CHF 15’000 erhalten; darüber rechnet der Kanton je Quadratmeter Energiebezugsfläche ab. Der Beitrag gilt auch, wenn die neue Hauptheizung eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis und mit 70 kW ist (Förderprogramm Energie Kanton Thurgau 2026, Stand 1. Juli 2026, S. 21 und 23). Die Anpassung vorhandener Heizkörper oder Leitungen beim Heizungsersatz ist damit nicht gemeint. Die genauen Voraussetzungen und Beträge sind auf energie.tg.ch publiziert und sollten vor der Planung geprüft werden.
Wie lange dauert die Planung einer Sole-Wasser-Wärmepumpe?
Durch die notwendige Bohrbewilligung ist der Vorlauf bei Erdsonden-Wärmepumpen länger als bei Luft-Wasser-Systemen. Wir empfehlen, mindestens sechs bis neun Monate vor dem geplanten Einbau mit der Planung zu beginnen. Wer im Herbst oder Winter eine neue Heizung braucht, sollte also spätestens im Frühjahr starten.
Muss das Fördergesuch vor dem Einbau gestellt werden?
Ja, das ist entscheidend: Das Fördergesuch ist einzureichen, bevor mit dem Bau oder der Installation begonnen wird (Kanton Thurgau, Verordnung RB 731.11, § 9 «Verfahren», Stand 1. Januar 2025). Wer zuerst baut und danach einreicht, riskiert den Verlust der Förderung. Im Zweifel immer zuerst beim kantonalen Energiefachamt oder einem Fachbetrieb nachfragen.
Jetzt Beratungsanfrage stellen — wir klären Ihre Fördermöglichkeiten
Die Änderungen im Thurgauer Förderprogramm machen eine sorgfältige Planung noch wichtiger. Wir bei der René Hugentobler AG kennen die Förderung Wärmepumpe Thurgau im Detail und begleiten Sie von der ersten Abklärung bis zur Inbetriebnahme Ihrer neuen Heizung. Stellen Sie jetzt eine unverbindliche Beratungsanfrage — wir prüfen gemeinsam, welche Wärmepumpe zu Ihrem Gebäude passt, welche Förderung Sie beantragen können und wie der nächste Schritt aussieht. Für eine erste Einschätzung, welches System zu Ihrem Gebäude passt, nutzen Sie unseren Wärmepumpen-Rechner.