Energiegesetz St. Gallen
Seit diesem Datum gilt das kantonale Energiegesetz, das die Anforderungen an den Heizungsersatz regelt.
Was das St. Galler Energiegesetz verlangt, welche Systeme in Frage kommen und was sie kosten
Im Kanton St. Gallen ist der Ersatz einer Gas- oder Ölheizung erlaubt — an Bedingungen geknüpft, nicht verboten. Wer ersetzt, muss den Bedarf an fossiler Energie um zehn Prozent senken.
Fünf Zahlen, die vor jedem Gespräch über den Heizungsersatz klar sein sollten.
Seit diesem Datum gilt das kantonale Energiegesetz, das die Anforderungen an den Heizungsersatz regelt.
Es gibt kein Verbot fossiler Heizungen. Acht der elf Standardlösungen nutzen weiterhin teilweise oder ausschliesslich Öl oder Gas.
Wer eine alte Heizung ersetzt, muss den Bedarf an fossiler Energie um zehn Prozent reduzieren.
Komplett installiert, vor Abzug der Förderung. Mit Erdsonde liegt es bei CHF 45'000 bis 70'000.
Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein — wer zuerst baut, verliert den Anspruch.
Über kaum ein Thema kursieren mehr Halbwahrheiten. Deshalb hier die Regeln so, wie sie gelten.
Was davor gebaut wurde, geniesst Bestandesschutz; die Anforderungen greifen beim Ersatz.
Beim Heizungsersatz besteht Wahlfreiheit zwischen elf Standardlösungen, von denen acht teilweise oder ausschliesslich Öl oder Gas nutzen. Wer eine Gasheizung ersetzen und wieder auf Gas setzen will, hat dafür einen legalen Weg.
Wer eine alte Heizung ersetzt, muss den Bedarf an fossiler Energie um zehn Prozent reduzieren — möglich über eine Solaranlage, einen Fensterersatz, den Wechsel auf ein erneuerbares System oder eine Kombination davon.
Keine Standardlösung ist nötig, wenn das Gebäude bald abgebrochen oder totalsaniert wird, oder bei finanziellen und persönlichen Härtefällen. Die Behörde berücksichtigt dabei die konkrete Lebenssituation.
Quelle dieser Regeln ist das kantonale Energiegesetz. Über den Einzelfall entscheidet aber die Gemeinde — fragen Sie dort nach, bevor Sie planen. Für unsere Kundinnen und Kunden übernehmen wir diesen Teil mit.
Es gibt keinen Stichtag und keine Zahl, ab der eine Heizung ersetzt gehört. Es gibt aber Zeichen, die man ernst nehmen sollte.
Eine Anlage, die zwei- oder dreimal pro Saison stehen bleibt, meldet etwas. Eine einzelne Reparatur ist günstiger als ein Ersatz — mehrere pro Jahr nicht mehr.
Wenn ein Teil bestellt werden muss und Wochen dauert, wird aus einer Störung ein kalter Winter. Bei älteren Modellen sagen wir Ihnen ehrlich, wie die Ersatzteillage ist.
Wenn die Gas- oder Ölrechnung bei gleicher Nutzung und vergleichbarem Winter spürbar steigt, arbeitet die Anlage schlechter als früher. Das lohnt sich zu messen.
Fassade, Dach oder Fenster sind der beste Zeitpunkt. Nach einer Dämmung braucht das Haus weniger Leistung — die neue Heizung wird kleiner und günstiger.
Fünf Wege, jeweils mit dem, was dafür und was dagegen spricht.
Die häufigste Lösung beim Ersatz: keine Bohrung nötig, in den meisten Häusern nachrüstbar. Dafür arbeitet sie an sehr kalten Tagen weniger effizient, und das Aussengerät macht Geräusche — der Standort will überlegt sein.
Effizienter und über das Jahr gleichmässiger, weil das Erdreich im Winter nicht auskühlt. Dafür braucht die Bohrung eine Bewilligung — und sie macht den grössten Teil der Mehrkosten aus.
Sinnvoll, wenn die Vorlauftemperaturen hoch bleiben müssen, etwa in einem älteren Haus mit klassischen Heizkörpern. Sie braucht dafür einen Lagerraum und regelmässige Ascheentsorgung.
Die bequemste Lösung, wo ein Netz besteht: kein Kessel, kein Brennstoff, wenig Unterhalt. Möglich nur dort, wo eine Leitung vorbeiführt — und man bindet sich langfristig an einen Anbieter und dessen Tarif.
Wärmepumpe für den grössten Teil des Jahres, der bestehende Kessel für die kältesten Tage. Das senkt den fossilen Anteil deutlich. Dafür bleiben zwei Systeme im Haus, die beide gewartet werden wollen.
Zwei Zahlen als Orientierung, jeweils komplett installiert und vor Abzug der Förderung: Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe liegt bei CHF 30'000 bis 50'000. Eine Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde liegt bei CHF 45'000 bis 70'000.
Die Spanne bildet echte Unterschiede ab: Leistungsgrösse, Zustand der Verteilung, Rückbau von Kessel und Tank, Elektroanschluss, bauliche Anpassungen. Bei der Erdsonde kommt die Bohrtiefe dazu.
Was wir nicht tun: eine Pauschale nennen, bevor wir das Haus gesehen haben. Eine seriöse Zahl entsteht nach der Heizlastberechnung. Eine erste Einschätzung liefert unser Wärmepumpen-Rechner.
Die Beiträge sind an System und Leistung gebunden — und an eine Frist, die sich nicht nachholen lässt.
CHF 2'800 Förderbeitrag.
CHF 6'000 Förderbeitrag.
Zusätzlich CHF 1'500.
Der wichtigste Satz zur Förderung ist ein formaler: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein — wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Wir füllen den Antrag aus und reichen ihn ein, bevor wir mit der Arbeit beginnen. Details stehen auf unserer Seite zur Förderung Wärmepumpe im Kanton St. Gallen.
Die übliche Lebensdauer einer Gasheizung liegt bei rund 15 bis 20 Jahren, bei guter Wartung auch darüber. Eine Ölheizung erreicht ähnliche Werte, teils etwas mehr, weil der Kessel robuster gebaut ist. Beides sind Erfahrungswerte aus dem Feld und keine Garantie: Eine schlecht gewartete Anlage ist mit zwölf Jahren am Ende, eine gepflegte läuft mit fünfundzwanzig noch.
Entscheidender als das Alter ist der Zustand. Vier Zeichen sagen, dass es Zeit wird: Die Reparaturen häufen sich und einzelne Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar. Der Verbrauch steigt, ohne dass sich am Haus etwas geändert hat. Bei der Feuerungskontrolle wird es knapp statt komfortabel. Und der Kessel taktet — er springt kurz an, schaltet wieder ab und wiederholt das den ganzen Tag.
Warum das Alter trotzdem zählt: Ab etwa fünfzehn Jahren sollte man den Ersatz planen, statt auf den Ausfall zu warten. Eine Heizung, die im Januar stirbt, wird unter Zeitdruck ersetzt — und unter Zeitdruck gibt es keine Förderanträge, keine Systemwahl und keine drei Offerten. Wer mit Vorlauf entscheidet, spart in unserer Erfahrung mehr als jeder Preisvergleich einbringt.
Ein Punkt, den viele übersehen: Förderbeiträge müssen vor Baubeginn beantragt werden. Wer die Anlage im Notfall ersetzen lässt, verliert diesen Anspruch — bei einer Wärmepumpe im Kanton St. Gallen sind das je nach System mehrere tausend Franken.
So läuft ein Heizungsersatz bei uns ab — von der ersten Besichtigung bis zur Einweisung.
Wir schauen uns das Haus an: Baujahr, Dämmzustand, Heizkörper oder Fussbodenheizung, Platzverhältnisse, Elektroanschluss. Daraus entsteht die Heizlastberechnung — wie viel Leistung Ihr Haus wirklich braucht. Diese Zahl entscheidet über Gerätegrösse und Preis.
Sie bekommen eine Offerte, in der jede Position einzeln steht — Gerät, Hydraulik, Elektro, Rückbau, Inbetriebnahme. So sehen Sie, wofür Sie zahlen.
Bevor irgendetwas gebaut wird, geht das Gesuch an die zuständige Stelle. Erst wenn die Zusage vorliegt, planen wir den Termin.
Ausbau der alten und Einbau der neuen Anlage dauern je nach Umfang wenige Tage. Heizung und Warmwasser sind nur kurz unterbrochen; bei einem Ersatz im Winter organisieren wir eine Übergangslösung.
Wir stellen die Anlage ein, messen nach und zeigen Ihnen, was Sie im Alltag bedienen. Die Unterlagen bleiben im Haus.
Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein; wer zuerst baut, verliert den Anspruch. Nach dem Einreichen kann die Arbeit beginnen, bis zur Förderzusage aber auf eigenes Risiko — wir empfehlen, die Zusage abzuwarten. Sprechen Sie ebenso mit der Gemeinde, bevor Sie planen — sie entscheidet über den Einzelfall und über allfällige Ausnahmen.
Vier Situationen, in denen ein Gespräch mehr bringt als eine weitere Suchanfrage.
Zwei oder drei Störungen in einer Saison sind kein Zufall. Bevor Sie ein weiteres Mal reparieren lassen, lohnt sich ein Gespräch über den Ersatz — mit Zahlen zu beidem.
Bringen Sie sie mit. Wir sagen Ihnen, ob die Auslegung zum Haus passt, ob Positionen fehlen und wo die Spanne herkommt — auch dann, wenn Sie am Ende beim anderen Betrieb bleiben.
Darüber entscheidet die nötige Vorlauftemperatur, nicht das Baujahr. Wir messen das im bestehenden System nach, statt es zu schätzen.
Wir füllen den Antrag aus und reichen ihn ein — vor Baubeginn. Melden Sie sich früh genug, damit die Zusage vor dem gewünschten Termin vorliegt.
Unsicher, ob Sie es selbst machen sollen? Rufen Sie an und beschreiben Sie, was Sie sehen — Sie sprechen mit René oder Remo persönlich. Reguläre Termine vergeben wir innerhalb von 48 Stunden.
Ja. Es gibt kein Verbot fossiler Heizungen. Beim Heizungsersatz besteht Wahlfreiheit zwischen elf Standardlösungen, von denen acht teilweise oder ausschliesslich Öl oder Gas nutzen. Wer eine alte Heizung ersetzt, muss aber den Bedarf an fossiler Energie um zehn Prozent reduzieren. Massgebend ist das kantonale Energiegesetz, das seit dem 1. Juli 2021 gilt; über den Einzelfall entscheidet die Gemeinde.
Möglich ist das über eine Solaranlage, einen Fensterersatz, den Wechsel auf ein erneuerbares System oder eine Kombination davon. Entscheidend ist das Ergebnis: Der Bedarf an fossiler Energie muss um zehn Prozent sinken. Welcher Weg für Ihr Haus der günstigste ist, zeigt sich meist erst, wenn man den Zustand von Fenstern, Dach und Verteilung kennt.
Ja. Keine Standardlösung ist nötig, wenn das Gebäude bald abgebrochen oder totalsaniert wird, oder bei finanziellen und persönlichen Härtefällen. Die Behörde berücksichtigt dabei die konkrete Lebenssituation. Ob eine Ausnahme greift, entscheidet die Gemeinde — fragen Sie dort nach, bevor Sie planen.
Eine Luft/Wasser-Wärmepumpe liegt komplett installiert bei CHF 30'000 bis 50'000, eine Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Erdsonde bei CHF 45'000 bis 70'000 — jeweils vor Abzug der Förderung. Die Spanne kommt von Leistungsgrösse, Zustand der Verteilung, Rückbau und Elektroanschluss. Eine belastbare Zahl entsteht nach der Heizlastberechnung vor Ort.
Für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 Kilowatt thermisch beträgt der Beitrag CHF 2'800, für eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe bis 20 Kilowatt thermisch CHF 6'000. Für Messgeräte kommen CHF 1'500 dazu. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein — wer zuerst baut, verliert den Anspruch.
Als Erfahrungswert rund 15 bis 20 Jahre, bei guter Wartung auch länger. Eine Ölheizung erreicht ähnliche Werte. Wichtiger als das Alter ist der Zustand: Häufen sich Reparaturen, sind Ersatzteile nicht mehr lieferbar, steigt der Verbrauch ohne erkennbaren Grund oder taktet der Kessel ständig, ist die Anlage am Ende ihrer wirtschaftlichen Lebensdauer. Ab etwa fünfzehn Jahren lohnt es sich, den Ersatz zu planen statt auf den Ausfall zu warten — Förderbeiträge müssen vor Baubeginn beantragt werden, und im Notfall bleibt dafür keine Zeit.
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Die René Hugentobler AG ist ein Familienbetrieb an der Mettlenstrasse 9 in Züberwangen — René, der Vater, und Remo, der Sohn. Seit 1989 kümmern wir uns in der Region um Heizungen, Wärmepumpen und Sanitär. Wer bei uns anruft, bekommt keinen Callcenter-Ton, sondern jemanden, der die Anlage kennt.
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